Informieren Sie sich, ob Ihnen ein freier Eintritt zusteht
Bei Vorlage eines persönlichen Ausweises haben folgende Personen während der Tagesöffnungszeiten ein Recht auf freien Eintritt:
Minderjährige unter 26 Jahren
Für Schulklassen: höchstens 2 Begleitpersonen für 25 Personen
Begleitpersonen von Behinderten (bei Vorlage eines Dokuments, der das Recht auf Begleitperson bescheinigt – z.B.: Ausweis BIP Regionale mit Buchstabe A)